Testzentrum
Sollten Sie Symptome haben, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt!
Online-Terminkalender
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Ein Test gibt Ihnen Gewissheit. Nutzen Sie unseren Corona-Test-Service, der Ihnen ab Montag, 15.03.2021 in unserer Apotheke zur Verfügung steht. Vereinbaren Sie einen Termin über unseren Online-Terminkalender. Wir führen den Test nur an symptomfreie Kunden und Kundinnen mit Termin durch.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente ausgefüllt zum Test mit. Das spart Zeit und wir können Ihren Test sofort durchführen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.


Der Schnelltest wird ausschließlich an symptomfreien Kunden und Kundinnen durchgeführt.
Warum einen COVID-19-Test in der Apotheke?
- Durch geschulte Mitarbeiter in unserer Apotheke ist eine professionelle Durchführung gewährleistet
- Einfache Anmeldung über unseren Online-Terminkalender
- Schnelle Testergebnisse
- Schnell für Sie erreichbar
- Persönliche Beratung
- Sie erhalten eine offiziell gültige Bescheinigung Ihres Testergebnisses
Häufige Fragen
Was ist ein Antigen-Schnelltest?
Wie und wann erhalte ich mein Testergebnis?
Bekomme ich einen Ausdruck meines Testergebnisses?
Kann ich mich testen lassen, wenn ich Symptome habe?
Muss ich meine Familienangehörigen ebenfalls für den Test registrieren?
Was muss ich zum Test mitbringen?
Wer zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf einen kostenlosen Test hat (siehe oben), sollte zusätzlich die angegebenen Dokumente mitbringen.
Bitte denken Sie daran, dass beim Betreten der
Apotheke die erweiterte Maskenpflicht gilt: FFP2-Maske, FFP3-Maske oder OP-Maske.
Steht mir ein kostenloser Schnelltest zu?
– Kinder unter fünf Jahren
– Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
– Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
– Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Bekomme ich in Ihrer Apotheke auch Selbsttests für den Heimgebrauch?
Anschrift
41068 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
08:00 - 13:00 | 14:30 - 18:0008:00 - 13:00 | 14:30 - 18:00
08:00 - 13:00
08:00 - 13:00 | 14:30 - 18:00
08:00 - 13:00 | 14:30 - 18:00
09:00 - 12:00